ERKLÄRUNG ZUR BARRIERFREIHEIT
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Dreisam Sozialmedizinische Pflegebetriebe gGmbH ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Webseiten:
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Funktionen der Webseiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Steuerung über Tastatur ist möglich aber nicht optimiert
- Aria Attribute teilweise vorhanden
- Der Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrund ist teilweise nicht ausreichend
- Die Bilder sind teilweise noch nicht aussagekräftig formuliert
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 09.04.2025 online erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 25.06.2025 überprüft. Die Aussagen bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Anschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg
E-Mail: info@3sam.de
Telefon: 0761 38765-0
Fax: 0761 38765-33
Webseite: www.3sam-online.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.