0761 38765-0 info@3sam.de

Pflegereform zum 1. Januar 2022

Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen. Erste Regelungen sind bereits in Kraft, die meisten folgen zum 1. Januar 2022. Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem vor, dass Heimbewohner*innen finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen. Erfahren Sie in dieser Infobroschüre die wichtigsten Veränderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten
    Pflegedienst und für die Kurzzeitpflege werden ab 01. Januar 2022 angehoben.
  • Durch einen höheren Zuschuss zu den Pflegekosten im Heim sollen Bewohner*innen
    ab 01. Januar 2022 finanziell entlastet werden.
  • Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung können unter bestimmten
    Bedingungen auch noch nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person geltend
    gemacht werden.
  • Neu: Es besteht ein Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht anders sichergestellt werden kann.

Im Juni 2021 ist die neue Pflegereform vom Bundestag beschlossen worden. Wichtige Inhalte des so genannten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) stellen wir hier für Sie zusammen